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   VGH Bayern, 05.10.2009 - 7 ZB 09.160   

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VGH Bayern, 05.10.2009 - 7 ZB 09.160 (https://dejure.org/2009,18611)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.10.2009 - 7 ZB 09.160 (https://dejure.org/2009,18611)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Oktober 2009 - 7 ZB 09.160 (https://dejure.org/2009,18611)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ausschluss von der weiteren Teilnahme an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Hauptschulen;Anspruch auf Begründung der Bewertung und Durchführung eines Überdenkungsverfahrens; Bewertung einer Lehrprobe; Bewertungsspielraum der Prüfer; Substantiierung des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss von der weiteren Teilnahme an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Hauptschulen; Anspruch auf Begründung einer Bewertung und Durchführung eines Überdenkungsverfahrens; Substantiierung eines Begründungsverlangens

  • Judicialis

    LPO II § 1; ; LPO II § 2 Abs. 2; ; LPO II § 14; ; LPO II § 17; ; LPO II § 21; ; LPO II § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; LPO II § 24 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Hochschul- und Staatsprüfungen sowie der Anerkennung ausländischer Prüfungen: Ausschluss von der weiteren Teilnahme an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Hauptschulen; Bewertung einer Lehrprobe; Bewertungsspielraum der Prüfer; Anspruch auf Begründung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Lehramtsprüfungen - Prüfungsspezifische Wertungen und Begründungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 18.12.2008 - 6 B 70.08

    Befassung von Korrektoren mit der Berufungsbegründung als eine von Amts wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2009 - 7 ZB 09.160
    aa) Soweit die Bewertung nicht rein fachliche Fragen betrifft, unterliegt die Benotung der erbrachten Leistung dem Bewertungsspielraum der Prüfer und ist damit gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar (BVerfG vom 17.4.1991 BVerfGE 84, 34/52 ff.; BVerwG vom 18.12.2008 Az. 6 B 70/08 ; Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Band 2 [Prüfungsrecht] 4. Aufl. 2004, RdNr. 851).

    Auch war das Verwaltungsgericht nicht verpflichtet, von Amts wegen im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung eine Stellungnahme der Prüfer zu den Einwänden des Klägers gegen die Bewertungen einzuholen (vgl. BVerwG vom 18.12.2008 a.a.O.).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2009 - 7 ZB 09.160
    aa) Soweit die Bewertung nicht rein fachliche Fragen betrifft, unterliegt die Benotung der erbrachten Leistung dem Bewertungsspielraum der Prüfer und ist damit gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar (BVerfG vom 17.4.1991 BVerfGE 84, 34/52 ff.; BVerwG vom 18.12.2008 Az. 6 B 70/08 ; Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Band 2 [Prüfungsrecht] 4. Aufl. 2004, RdNr. 851).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2009 - 7 ZB 09.160
    Der Senat hat hierzu in seiner Entscheidung vom 25. März 1998 (a.a.O.) in einem ähnlich gelagerten Fall in Anlehnung an die Rechtsprechung zu dienstlichen Beurteilungen (BVerwG vom 26.6.1980 BVerwGE 60, 245/249 f.; vgl. auch BVerfG vom 29.5.2002 NVwZ 2002, 1368) unterschieden zwischen rein tatsächlichen Feststellungen über Einzelvorkommnisse des Unterrichtsverlaufs, die aus dem Gesamtverhalten herausgelöst und von der Bewertung der pädagogischen Leistung klar abgegrenzt werden können, und zusammenfassenden Werturteilen, die auf einer Mehrzahl nicht bestimmter Einzeleindrücke und -beobachtungen beruhen.
  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 18.93

    Prüfungsrecht - Bewertung - Begründung - Fürsorgepflicht - Berufsfreiheit -

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2009 - 7 ZB 09.160
    Die Fürsorgepflicht der Prüfungsbehörde gebietet es allerdings, die Prüflinge auf das Erfordernis eines spezifizierten Begründungsverlangens in geeigneter Form hinzuweisen (vgl. für die insoweit vergleichbare Begründung der Bewertung mündlicher Prüfungen BVerwG vom 6.9.1995 BVerwGE 99, 185/192, 199; Niehues, a.a.O. RdNrn. 719 ff., 723).
  • BVerfG, 29.05.2002 - 2 BvR 723/99

    Keine Verletzung des Gebots des effektiven Rechtsschutzes gemäß GG Art 19 Abs 4

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2009 - 7 ZB 09.160
    Der Senat hat hierzu in seiner Entscheidung vom 25. März 1998 (a.a.O.) in einem ähnlich gelagerten Fall in Anlehnung an die Rechtsprechung zu dienstlichen Beurteilungen (BVerwG vom 26.6.1980 BVerwGE 60, 245/249 f.; vgl. auch BVerfG vom 29.5.2002 NVwZ 2002, 1368) unterschieden zwischen rein tatsächlichen Feststellungen über Einzelvorkommnisse des Unterrichtsverlaufs, die aus dem Gesamtverhalten herausgelöst und von der Bewertung der pädagogischen Leistung klar abgegrenzt werden können, und zusammenfassenden Werturteilen, die auf einer Mehrzahl nicht bestimmter Einzeleindrücke und -beobachtungen beruhen.
  • BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 5.93

    Anforderungen an die Anfechtung einer juristischen Staatsprüfung -

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2009 - 7 ZB 09.160
    Die Aufhebung eines Prüfungsbescheids und Verpflichtung der Prüfungsbehörde, das Prüfungsverfahren durch Neubewertung der betreffenden Prüfungsleistung fortzusetzen, setzt voraus, dass die Bewertung fehlerhaft ist und dass dieser Fehler Einfluss auf das Gesamtergebnis hat (vgl. BVerwG vom 16.3.1994 DVBl 1994, 1356).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.1995 - 4 S 1322/93

    Keine Verpflichtung zur schriftlichen Begründung der Bewertung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2009 - 7 ZB 09.160
    Wie der Senat bereits entschieden hat, gilt dies auch für die Bewertung von Lehrproben (BayVGH vom 25.3.1998 Az. 7 B 95.4225 ; ebenso VGH BW vom 9.5.1995 Az. 4 S 1322/93 ).
  • VGH Bayern, 25.03.1998 - 7 B 95.4225
    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2009 - 7 ZB 09.160
    Wie der Senat bereits entschieden hat, gilt dies auch für die Bewertung von Lehrproben (BayVGH vom 25.3.1998 Az. 7 B 95.4225 ; ebenso VGH BW vom 9.5.1995 Az. 4 S 1322/93 ).
  • VGH Bayern, 20.05.2009 - 14 ZB 08.2873

    Ernstliche Zweifel und grundsätzliche Bedeutung nicht entsprechend den

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2009 - 7 ZB 09.160
    Hierzu muss der Rechtsmittelführer - erstens - eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, - zweitens - ausführen, weshalb diese Rechtsfrage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, - drittens - erläutern, weshalb die formulierte Frage klärungsbedürftig ist, und - viertens - darlegen, weshalb der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH v. 20.5.2009 Az. 14 ZB 08.2873 ; Happ in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 72 zu § 124 a).
  • VG Bayreuth, 26.10.2015 - B 3 K 15.225

    Prüfungslehrprobe, Neubewertung, Zweite Staatsprüfung

    Die gerichtliche Überprüfung ist deshalb bei prüfungspezifischen Wertungen darauf beschränkt, ob die Prüfer anzuwendendes Recht und allgemein gültige Bewertungsgrundsätze (etwa das Verbot, Richtiges als falsch und eine vertretbare, mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete Lösung als unvertretbar zu bewerten) beachtet haben, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen sind oder sich von sachfremden Erwägungen haben leiten lassen und ob die Bewertung in sich schlüssig und nachvollziehbar ist (BayVGH, B. v. 5.10.2009 - 7 ZB 09.160 - juris Rn. 9).

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs auch für die Bewertung von Lehrproben (BayVGH, B. v. 5.10.2009 a. a. O. juris Rn. 9).

    Bei der Bewertung einer Prüfungslehrprobe werden regelmäßig auch das Auftreten und der persönliche Eindruck des Studienreferendars eine wesentliche Rolle spielen (BayVGH, B. v. 5.10.2009 a. a. O. juris Rn. 10).

    Auch eine trennscharfe Differenzierung zwischen den tatsächlichen Grundlagen der Bewertung und den sich hieraus ergebenden Wertungen ist häufig nicht möglich (BayVGH, B. v. 5.10.2009 a. a. O. juris Rn. 11).

  • VG Schleswig, 27.05.2016 - 7 A 232/14
    Eine Neubewertung bei Verfahrensfehlern oder Bewertungsfehlern käme nur in Betracht, soweit das Ergebnis der Prüfung reproduzierbar ist, was maßgeblich auf der Grundlage des Protokolls und der schriftlichen Leistungen zu geschehen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.04.1996 - 6 B 13/96 -, OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.07.2009 - 3 L 133/07 -, BayVGH, Beschluss vom 05.10.2009 - 7 ZB 09.160 -, juris).

    Sollte danach das Prüfungsergebnis rechtswidrig zustande gekommen sein, wäre die Bewertung als Teil der Prüfung zwar nachholbar, in Bezug auf praktische Prüfung "Zahnersatzkunde" käme allerdings nur die Neuablegung in Betracht, da diese Prüfungsteile auf der Grundlage eines Protokolls nicht nachbewertet werden können, da es insoweit maßgeblich auf den persönlichen Eindruck und die gezeigten praktischen Leistungen des Prüflings ankommt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 05.10.2009 - 7 ZB 09.160 -, juris, Niehues u.a. Prüfungsrecht, 6. Aufl., Rn. 690).

  • VG Augsburg, 24.07.2012 - Au 3 K 12.320

    Lehramtsprüfung; Prüfungslehrprobe; Bewertungsspielraum

    Soweit nicht rein tatsächliche oder fachliche Fragen in Streit stehen, besteht bei der Benotung einer Prüfung ein prüfungsspezifischer Bewertungsspielraum der Prüfer, was auch für Prüfungslehrproben gilt (BayVGH vom 5.10.2009, 7 ZB 09.160 m.w.N.).

    Prüfungsspezifische Wertungen unterliegen einer gerichtlichen Überprüfung nur dahingehend, ob die Prüfer anzuwendendes Recht, einschließlich der Verfahrensvorschriften, und allgemein gültige Bewertungsgrundsätze, also etwa das Verbot, richtiges als falsch und eine vertretbare, mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete Lösung als unvertretbar zu bewerten, beachtet haben, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen sind oder sich von sachfremden Erwägungen haben leiten lassen und ob die Bewertung in sich schlüssig und nachvollziehbar ist (BayVGH vom 5.10.2009, a.a.O.).

  • VG München, 13.09.2021 - M 3 E 21.4346

    Fehlerhafte Bewertung der sprachlichen Leistung einer Schülerin in einem

    Bei diesen prüfungsspezifischen Wertungen ist die gerichtliche Kontrolle darauf beschränkt, ob die Prüfungsbehörden Verfahrensfehler begehen, anzuwendendes Recht verkennen, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgehen, allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe verletzen oder sich von sachfremden, mit ihrem Prüfungsauftrag nicht zu vereinbarenden Erwägungen leiten lassen und ob die Bewertung in sich schlüssig und nachvollziehbar ist (ständige Rechtsprechung im Anschluss an BVerwG, U.v. 9.12.1992 - 6 C 3/92 - BVerwGE 92, 132/137; vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2009 - 7 ZB 09.160 - juris Rn. 9).
  • VG München, 30.04.2020 - M 3 E 20.1243

    Fehlender vorheriger Antrag bei Behörde, Bescheinigung, deren Erteilung,

    Bei diesen prüfungsspezifischen Wertungen ist die gerichtliche Kontrolle darauf beschränkt, ob die Prüfungsbehörden Verfahrensfehler begehen, anzuwendendes Recht verkennen, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgehen, allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe verletzen oder sich von sachfremden, mit ihrem Prüfungsauftrag nicht zu vereinbarenden Erwägungen leiten lassen und ob die Bewertung in sich schlüssig und nachvollziehbar ist (ständige Rechtsprechung im Anschluss an BVerwG. U. v. 9.12.1992 - 6 C 3/92 - BVerwGE 92, 132/137; vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2009 - 7 ZB 09.160 - juris Rn. 9).
  • OVG Saarland, 26.01.2011 - 3 A 238/10

    Zulassung zur Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt Primarstufe/Sekundarstufe I

    so auch VGH München, Beschluss vom 5.10.2009 - 7 ZB 09.160 - sowie VGH Mannheim, Urteil vom 9.5.1995 - 4 S 1322/93 - jeweils dokumentiert bei Juris.
  • VG München, 25.10.2022 - M 3 K 20.650

    Rüge von Mängel der Prüfung

    Bei diesen prüfungsspezifischen Wertungen ist die gerichtliche Kontrolle darauf beschränkt, ob die Prüfungsbehörden Verfahrensfehler begehen, anzuwendendes Recht verkennen, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgehen, allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe verletzen oder sich von sachfremden, mit ihrem Prüfungsauftrag nicht zu vereinbarenden Erwägungen leiten lassen und ob die Bewertung in sich schlüssig und nachvollziehbar ist (ständige Rechtsprechung im Anschluss an BVerwG. U. v. 9.12.1992 - 6 C 3/92 - BVerwGE 92, 132/137; vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2009 - 7 ZB 09.160 - juris Rn. 9).
  • VG München, 11.04.2016 - M 3 E 15.5018

    Anspruch auf Akteneinsicht im Verfahren auf Abänderung eines bestandskräftigen

    Bei diesen prüfungsspezifischen Wertungen ist die gerichtliche Kontrolle darauf beschränkt, ob die Prüfungsbehörden Verfahrensfehler begehen, anzuwendendes Recht verkennen, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgehen, allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe verletzen oder sich von sachfremden, mit ihrem Prüfungsauftrag nicht zu vereinbarenden Erwägungen leiten lassen und ob die Bewertung in sich schlüssig und nachvollziehbar ist (ständige Rechtsprechung im Anschluss an BVerwG. U. v. 9.12.1992 - 6 C 3/92 - BVerwGE 91, 262/265; vgl. BayVGH, B. v. 5.10.2009 - 7 ZB 09.160 - juris Rn. 9; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Aufl. 2014, Rn. 882 ff.).
  • VG München, 27.07.2021 - M 3 E 21.1869

    Vorläufige Zulassung zu vier Modulprüfungen, Prüfungsantritt nach vorläufiger

    Bei diesen prüfungsspezifischen Wertungen ist die gerichtliche Kontrolle darauf beschränkt, ob die Prüfungsbehörden Verfahrensfehler begehen, anzuwendendes Recht verkennen, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgehen, allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe verletzen oder sich von sachfremden, mit ihrem Prüfungsauftrag nicht zu vereinbarenden Erwägungen leiten lassen und ob die Bewertung in sich schlüssig und nachvollziehbar ist (ständige Rechtsprechung im Anschluss an BVerwG. U. v. 9.12.1992 - 6 C 3/92 - BVerwGE 92, 132/137; vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2009 - 7 ZB 09.160 - juris Rn. 9).
  • VG München, 25.01.2021 - M 3 K 20.4193

    Mündliche Zusatzprüfung im Abitur

    Bei diesen prüfungsspezifischen Wertungen ist die gerichtliche Kontrolle darauf beschränkt, ob die Prüfungsbehörden Verfahrensfehler begehen, anzuwendendes Recht verkennen, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgehen, allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe verletzen oder sich von sachfremden, mit ihrem Prüfungsauftrag nicht zu vereinbarenden Erwägungen leiten lassen und ob die Bewertung in sich schlüssig und nachvollziehbar ist (ständige Rechtsprechung im Anschluss an BVerwG, U. v. 9.12.1992 - 6 C 3/92 - BVerwGE 92, 132/137; vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2009 - 7 ZB 09.160 - juris Rn. 9).
  • VG Würzburg, 07.12.2016 - W 2 K 15.732

    Sporteignungsprüfung - Eingeschränkte gerichtliche Nachprüfbarkeit der Benotung

  • VG Würzburg, 04.02.2015 - W 2 K 14.644

    Eine Prüfungsbewertung widerspricht anzuwendendem Recht, wenn sie negativ

  • VG München, 07.02.2022 - M 3 E 21.6375

    Überspringen einer Jahrgangsstufe an der Grundschule - Aufnahme an das Gymnasium

  • VG Schleswig, 14.09.2016 - 7 B 71/16

    Einstweiligen Anordnung zur Zulassung zu einer weiteren Wiederholungsprüfung der

  • VG München, 26.07.2022 - M 3 K 18.5567

    Erfolglose Rüge gegen Bewertung juristischer Klausur

  • VG München, 21.09.2021 - M 3 K 18.4900

    Nichtbestehen der Mittleren Reife

  • VG München, 14.09.2023 - M 3 E 23.4260

    Feststellung der Eignung für das Gymnasium

  • VG München, 26.01.2016 - M 3 K 13.2722

    Abiturprüfung, Chancengleichheit, Prüferbewertung, Bewertungsspielraum

  • VG Würzburg, 04.02.2015 - W 2 K 14 644
  • VG Saarlouis, 03.02.2011 - 1 K 624/09

    Prüfungsspezifische Wertungen bei Lehrproben von Studienreferendaren

  • VG Ansbach, 26.05.2011 - AN 2 K 10.00554

    Endgültiges Nichtbestehen der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an

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